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Incoterms

EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAF - Delivered At Frontier/Geliefert Grenze
DES - Delivered Ex Ship/Geliefert ab Schiff
DEQ - Delivered Ex Quay/Geliefert ab Kai
DDU - Delivered Duty Unpaid/Geliefert unverzollt
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt


EXW - Ex Works/Ab Werk ... benannter Ort Sie enthält die Mindestverpflichtung des Verkäufers. Dem Verkäufer entstehen keine Transportkosten. Er muss die Ware lediglich am benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Die Ware muss nicht verladen oder zur Ausfuhr frei gemacht werden. Sie muss aber verpackt und gekennzeichnet sein.


5.2 F-Gruppe

Innerhalb der F-Gruppe trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf ihn über.

FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer ... benannter Übergabeort Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung muss der Verkäufer außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. Diese Klausel eignet sich sehr gut für den Container-Transport.

FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff ... benannter Verschiffungshafen Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

FOB - Free On Board/Frei an Bord ... benannter Verschiffungshafen Free on Board bedeutet, dass der Verkäufer seiner Lieferverpflichtung nachkommt, wenn die Ware die Schiffsreling in dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen überschritten hat. Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken und die Ware zur Ausfuhr freimachen. Diese Klausel ist ebenfalls nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

5.3 C-Gruppe
Als gemeinsames Kennzeichen der C-Gruppe hat der Verkäufer zwar den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über.

CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht ... benannter Bestimmungshafen Der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling im Verschiffungshafen überschritten hat. Er trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht ... benannter Bestimmungshafen Der Verkäufer liefert, wenn die Ware die Schiffsreling im Verschiffungshafen überschritten hat. Er trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat er den Transportversicherungsvertrag (nur mit Mindestdeckung) auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Auch diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei ... benannter Bestimmungsort Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Weiter hat er die Ware zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.

CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert ... benannter Bestimmungsort. Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem hat er den Transportversicherungsvertrag (wieder nur mit Mindestdeckung) auf seine Kosten abzuschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr. 5.4 D-Gruppe Bei den D-Klauseln trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

DAF - Delivered At Frontier/Geliefert Grenze ... benannter Ort Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen an der benannte Stelle des Grenzortes, jedoch vor der Zollgrenze des benachbarten Landes, zur Verfügung stellen und zur Ausfuhr freimachen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Grenze genau zu bestimmen und Stelle und Ort der Ablieferung genau zu benennen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen.

DES - Delivered Ex Ship/Geliefert ab Schiff ... benannter Bestimmungshafen Der Verkäufer muss dem Käufer die zur Ausfuhr, aber nicht zur Einfuhr freigemachte Ware an Bord des Schiffs im benannten Bestimmungshafen zur Verfügung stellen. Der Verkäufer hat bis zur Entladung alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungshafen zu tragen. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

DEQ - Delivered Ex Quay/Geliefert ab Kai ... benannter Bestimmungshafen Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und zum Kai des benannten Bestimmungshafen liefern. Der Käufer muss die Ware zur Einfuhr freimachen und auch die Kosten dafür übernehmen. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag auf eigene Rechnung abzuschließen und auch die Entladekosten zu tragen. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

DDU - Delivered Duty Unpaid/Geliefert unverzollt ... benannter Bestimmungsort Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen und auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen am benannten Bestimmungsort liefern. Der Käufer muss die Ware zur Einfuhr freimachen. Der Verkäufer hat einen Beförderungsvertrag bis zum benannten Bestimmungsort auf eigene Rechnung abzuschließen.

DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt ... benannter Bestimmungsort DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

6. Die wichtigsten Neuerungen durch die Fassung 2000

Die aktualisierte Fassung der INCOTERMS enthält einige Anpassungen und Änderungen.

EXW
In der neuen Fassung erwartet EXW, dass ein Lieferort benannt wird.

FCA
Hier haben sich in Abhängigkeit vom Übergabeort die Be- und Entladepflichten geändert: Hat die Lieferung am Sitz des Verkäufers zu erfolgen, ist er für die Verladung der Ware auf das vom Frachtführer gestellte Transportmittel zuständig. Ansonsten erfüllt er seine Lieferverpflichtung, wenn er dem Frachtführer die Ware unentladen zur Verfügung stellt.

FAS
Im Gegensatz zu den bisherigen Fassungen der INCOTERMS ist nunmehr der Verkäufer für die Exportfreimachung verantwortlich und trägt hierfür die anfallenden Kosten.

DEQ
Mit den INCOTERMS 2000 sieht die DEQ-Klausel vor, dass nunmehr der Käufer die Verpflichtung hat, die Ware auf seine Kosten zur Einfuhr freizumachen.

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